Unsere Geschäftsordnung

Vorbemerkung

Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zur Satzung der Grünen Hochschulgruppe Chemnitz für Mitgliederversammlungen. Diese Geschäftsordnung tritt nach ihrem Beschluss am 09. Oktober 2019 in Kraft und kann nur mit absoluter Mehrheit von der Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben werden, sofern der Antrag fristgerecht vor Beginn der Mitgliederversammlung gestellt wird. Die Geschäftsordnung ist allen Mitgliedern und Interessierten zugänglich zu machen.

§1 Geschäftsordnungsanträge
  1. Jedes anwesende Mitglied kann einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung mit beiden Händen an. Wird ein Geschäftsordnungsantrag während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung gestellt, wird er nach Ende des Beitrages/der Abstimmung aufgerufen.
  2. Anträge zur Geschäftsordnung sind Anträge das Verfahren betreffend.[1]
  3. Der*ie Antragssteller*in begründen ihren Antrag in einem Redebeitrag von maximal zwei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen. Abweichend hierzu gibt es einen Antrag auf Neuauszählung, geheimer Abstimmung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei diesen muss keine Begründung erfolgen und es gibt keine Gegenrede. Diese Anträge gelten sofort als angenommen. In diesem Falle führt die Sitzungsleitung die daraus folgenden Handlungen entsprechend der Satzung und ihrer Ordnungen aus.
  4. Über die Handhabung und Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet die Sitzungsleitung. Gegen eine Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss unverzüglich erfolgen und wird durch einfache Mehrheit der Versammlung entschieden.

[1] Anträge sind zum Beispiel ein Antrag auf Schluss der Redeliste, Antrag auf weitere Rede- und Debattenbeiträge, Antrag auf sofortiges Ende der Debatte, Antrag auf sofortige Abstimmung, Antrag auf Vertagung und Antrag auf Redezeitbegrenzung.

§2 Tagesordnung
  1. Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Tagesordnung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf mit einfacher Mehrheit geändert werden.
§3 Sitzungsleitung
  1. Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Sitzungsleitung aus mindestens einer Person mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung festgelegt.
  2. Die Mitgliederversammlung bestimmt den*ie Protokollant*in.
  3. Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung, nimmt (Änderungs-) Anträge, Bewerbungen sowie Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, erteilt und entzieht das Wort und leitet die Wahlen. Die Sitzungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung von Wahlen Helfer*innen vorschlagen.
  4. Während der Wahlgänge dürfen die Kandidat*innen nicht der Sitzungsleitung angehören.
  5. Die Sitzungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Sitzung Sorge und kann anregen, Personen, die den Fortgang der Sitzung erheblich und auf Dauer stören, von der Sitzung auszuschließen. Darüber entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
§4 Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen
  1. Anträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
  2. Der/Die Antragssteller*in kann jederzeit seinen/ihren Antrag ändern oder zurückziehen sowie Änderungsanträge übernehmen bzw. modifiziert übernehmen.
  3. Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Anträgen und Änderungsanträgen trifft die Sitzungsleitung.
  4. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen oder Heben einer Stimmkarte. Auf Verlangen eines Mitglieds der Mitgliederversammlung muss namentlich abgestimmt werden. Auf Verlangen von mindestens 20-Prozent der anwesenden Mitglieder sind Abstimmungen geheim durchzuführen.
  5. Das Rückholen von auf der Sitzung abgestimmten Beschlüssen ist unzulässig.
§5 Redeliste
  1. Die Sitzungsleitung entscheidet über die Ausgestaltung einer etwaigen Redeliste.