Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Einblick durch die Gleichstellungsbeauftragen

Anlässlich des europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, haben wir, die Grüne Hochschulgruppe Chemnitz, einen Fragenkatalog mit wichtigen und informativen Fragen und Antworten zur derzeitigen Situation der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an der TU Chemnitz zusammengestellt. Viele Gleichstellungsbeauftragte an den verschiedenen Fakultäten, sowie einige zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität haben die Fragen beantwortet und uns zurückgesendet. Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Wir haben festgestellt, dass sich ein Großteil der Gleichstellungsarbeit auf Themen mit geschlechterspezifischen Aspekten bezieht und sich nur wenige Gleichstellungsbeauftrage mit der Gleichstellung von Menschen mit Beeinträchtigung auseinandersetzen.

 

Zu unserer ersten Fragen, wie gut die eigene Fakultät aufgestellt sei, antwortete die Mehrheit der Teilnehmer*innen, dass ihre Fakultät beziehungsweise die zentralen Einrichtungen der Universität gut bis sehr gut aufgestellt sei. Darüber hinaus würden noch viele zusätzlichen Raum für Verbesserungspotenzial und Ausbau sehen, die teilweise auch durch die geringe Nutzung der Angebote bedingt ist.

Ein erster guter Schritt aus unserer Sicht, ist die aktive Mitarbeit am Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen an der TU Chemnitz.

 

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragen setzt sich mit dem Schreiben und Begründen von Beschaffungsanträgen, der Unterstützung bei der Beschaffung adäquater Büroausstattung und Technik für Mitarbeiter*innen, sowie mit der Inklusion schwerbehinderter Menschen auseinander. Des Weiteren beinhaltet dieses Tätigkeitsfeld die Kontrolle, dass alle geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden, Maßnahmen zur Widereingliederung und Einstellungsverfahren, den Abbau von Barrieren für ein barrierefreies Leben beim Studieren, Arbeiten und Forschen. Außerdem werden Beratungen bezüglich Nachteilsausgleichen, zu Hilfsmitteln und Workshops angeboten, sowie Seminare für Lehrende zur barrierefreien Gestaltung der Lehre initiiert.

Ein besonderer Fokus der zentralen Einrichtungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung liegt auf der Zusammenarbeit mit SFZ Chemnitz (Einrichtung zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung), in deren Zusammenhang Praktikumsplätze und spezielle Formen der Rob-School angeboten werden.

 

Falls die Teilnahme an Prüfungsleistungen nicht stattfinden kann, gibt es keine einheitlichen Lösungen für alle, sondern individuell angepasste Handhabungen. Einerseits können Konsultationen zum Nachteilsausgleich bei zeitabhängigen Studien- und Prüfungsleistungen durchgeführt werden. Dies beinhaltet beispielsweise mögliche Zeitzugaben von 25-50 %. Andererseits können Möglichkeiten zur Umwandlung der Prüfungsform besprochen werden, wie etwas das das Schreiben am Laptop oder PC genehmigt werde oder separate Prüfungszimmer zur Verfügung gestellt werden. Als erste und wichtige Ansprechperson gilt der*die Dozent*in, um möglichst flexible, zeitnahe und individuelle Lösungen zu finden.

Sonstige nachteilsausgleichende Maßnahmen können nach individueller Absprache angepasst werden (z. B. Ersatzleistungen bei Laborarbeit, Exkursionen oder bezüglich der Anwesenheitspflicht).

 

Viele Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung wurden durch die Abschaffung oder Verringerung von Zugangshindernissen und Barrieren baulicher, kommunikativer, organisatorischer, didaktischer und struktureller Art bereits umgesetzt. Dazu gehören eine teilweise Gestaltung barrierefreier Webseiten, Türdisplays zur besseren Kennzeichnung von Büroräumen, der Einbau eines Treppenlifts, die Beschaffung von Bildschirmen für den Universitätsteil Straße der Nationen 62, Arbeitsplatzausstattungen, technische Arbeitshilfen und/oder assistierende Technologien für Personen mit Beeinträchtigung, barrierefreie Zugänglichkeit und Orientierungshilfen, die Kontrolle struktureller Ungleichheitsmechanismen in Verfahren und Gremien durch Berufungskommissionen, eine deutlich spürbare Sensibilisierung aller Hochschulakteur*innen, sowie Fortbildungsmaßnahmen.

Für die Zukunft seien weitere Projekte angedacht, unter anderem die barrierefreie Gestaltung von Formularen, Webseiten und Lehrmaterialien und ebenfalls barrierefreie PDF-Dateien. Dazu stehen auch beispielweise der Fakultät für Mathematik Sondermittel für Inklusionsmaßnahmen zur Verfügung mit denen diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Des Weiteren werden Weiterbildungen, sowie interne Schulungen angeboten, wobei eine Sensibilisierung bezüglich Beeinträchtigungen durch die mentale Gesundheit stattfindet und Umzüge in barrierefreie oder -arme Gebäude geplant sind.

Alle diese Projekte brauchen eine längere Planungs- und Umsetzungsdauer, um sicherstellen und gewährleisten zu können, dass sie gut durchdacht und zukunftsperspektivisch sind. An dieser Stelle bieten schnelle, nicht durchdachte Ansätze und Konzepte keine Lösungen an.

 

Benötigte Unterstützung können Menschen mit Behinderung an zahlreichen Anlaufstellen erhalten. Einige zentrale Anlaufstellen der Universität für Studierende sind das Studentensekretariat (Frau Dr. Menzel) welches Beratungstermine für Studierende und Mitarbeitende bezüglich Beantragung von Nachteilsausgleichen, Urlaubssemestern und der Nicht-Anrechnung von Studiensemestern durchführt. Als weitere Akteur*innen sind die Vertretung der Schwerbehinderten durch Prof. Dr. Thomas Schwarz und die Arbeitgeberbeauftragte für Schwerbehindertenangelegenheiten Frau Marion Gruss zu nennen. Dazu kommen noch die Webseite „Inklusive Hochschule“ und außerdem die Beratung zur Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs für Studierende durch die Sozialberatung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau.

Betreffende Beschäftigte können mittels Umfrage einen Bedarf an unterschiedlichster Unterstützung zum Nachteilsausgleich anmelden oder bei der Absprache im Vorfeld der Einstellung zum Beispiel geeignete Büroeinrichtung und Technik anmerken.

Weitere Anlaufpunkte für Menschen mit Behinderung bieten örtlich zuständige Integrationsämter, Krankenkassen, das Deutsche Rote Kreuz, die Stadt Chemnitz und der Sozialverband Sachsen (KSV).

 

Weiter wurde noch der Wunsch geäußert, dass die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten intersektionaler gestaltet sein könnte, also keine so strikte institutionelle und personelle Trennung zwischen den Bereichen der Gleichstellungsarbeit vorherrschen solle.

Ein weiterer unbedingt erwähnenswerter Fakt ist, dass es eine Bevorzugung von Menschen mit Behinderung bei gleicher Qualifikation bei Stellenausschreibungen geben solle.

 

Wir möchten uns nochmals herzlich bei allen Gleichstellungsbeauftragten bedanken, die sich die Zeit genommen haben und an unserer Umfrage teilgenommen haben. Sie leisten wichtige Arbeit auf dem Weg zu mehr Inklusion von Menschen mit Behinderungen und vielen Dank, dass Sie uns mit Ihren Aussagen einen kleinen Einblick in die derzeitige Situation gewährt haben!

Damit die bisherige Gleichstellungsarbeit zu einem Erfolg geführt werden kann, muss die Technische Universität Chemnitz in Zukunft zu einer inklusiven Universität werden, die es Studierenden mit und ohne Behinderung gleichberechtigt ermöglicht, barrierefrei zu studieren. Wir unterstützen daher konkrete Vorschläge, die jetzt und in der Zukunft, sowohl an den verschiedenen Fakultäten aber auch an der gesamt TU gemacht werden, um das Ziel Gleichstellung auf allen Ebenen zu erreichen.

Für alle Interessierten gibt es die Rückmeldungen und Stellungsnahmen der Gleichstellungsbeauftragten einzelner Fakultäten und die der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der TU Chemnitz in der TUC Cloud zum Nachlesen.

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