Pressemitteilung „Querdenken“

Seit dem Beginn des Lockdowns aufgrund der Coronapandemie im März, formieren sich immer mehr gesellschaftliche Akteure und Gruppen unter dem Sammelbegriff der „Querdenken“-Bewegung. Angesichts ihres selbstformulierten Grundsatzes der Überparteilichkeit, lässt sich keine eindeutige Einordnung vornehmen, welche „Querdenken“ einem politischen Lager zuordnen würde. Aufgrund dessen treffen sich bei diesen Gruppen Menschen aus allen Bereichen der Gesellschaft, darunter  Impfgegner:innen aber auch Demokratiefeind:innen, Verschwörungstheoretiker:innen, Neo-Nazis und Hooligans.

Des Weiteren beruft sich „Querdenken“ besonders auf die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes und bezeichnen dabei häufig die Grundrechtseinschränkungen durch die Coronaverordnungen als rechtswidrig. Folgende drei Punkte werden in verschiedenen Manifesten der Ortsgruppen der „Querdenker“ gefordert: Erstens sollen alle durch die Corona-Verordnungen erlassenen Einschränkungen der Grundrechte aufgehoben werden. Zweitens wird die Rücknahme des Artikels 143h GG, welcher den Gemeinden und Ländern der Bundesrepublik Deutschland einen finanziellen Ausgleich von Mindereinnahmen durch Folgewirkungen der Covid-19-Pandemie gewährt, gefordert. Drittens wird als notwendig erachtet, dass sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Artikels 146 GG eine neue Verfassung geben solle, wobei sie aber keine Angaben machen, warum eine neue Verfassung benötigt wird, oder was die Inhalte, bzw. die Unterschiede zum aktuellen Grundgesetz sein sollen.

Diese Gruppen berufen sich bei ihren Kundgebungen maßgeblich auf pseudowissenschaftliche Fakten, die, ähnlich wie beim Klimawandel bzw. Klimawandelleugner:innen, von einer Mehrheit der Wissenschaftler:innen als nicht wahr oder einfach falsch angesehen werden (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html)

Obwohl sich „Querdenken“ als überparteilich darstellt, hat die Bewegung immer wieder mit der AfD zu tun. So finden sich immer wieder Mitglieder der Partei auf „Querdenken“-Demonstrationen, so auch der AfD Bundestagsabgeordnete und ehemalige Chemnitzer OB-Kandidat Ulrich Oehme. Die AfD ist auch die einzige im Bundestag vertretene Partei, deren Mitglieder mehrheitlich „die Proteste gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen“ als gut befinden.

Als studentische Initiative der Technischen Universität Chemnitz sind wir der Wissenschaft verbunden und lehnen die Bewegungen, die sich unter dem Namen „Querdenken“ versammeln, sowie damit sympathisieren, explizit ab. 

Wir verstehen uns als demokratische Interessengemeinschaft, welche für Gewaltfreiheit, Einhaltungen der universellen Grundrechte und Solidarität einsteht. Auf Basis unserer Grundwerte verurteilen wir die Ausschreitungen auf zahlreichen „Querdenken“-Demonstrationen wie in Leipzig am 07.11.2020. Darüber hinaus kritisieren wir die Akzeptanz von Gewalt durch friedliche Demonstrant:innen.

Wenn Demonstrationen, wie die vom 29.08.2020 in Berlin mit dem Versuch enden den Bundestag, eine demokratisch legitimierte Institution, zu „stürmen“; oder Demonstrant:innen, die in den Bundestag gelassen wurden, demokratisch gewählte Abgeordnete bedrohen, um ihr Abstimmungsverhalten zu beeinflussen, wie am 18.11.2020 geschehen, ist es ausgeschlossen in einer Bewegung wie „Querdenken“ eine demokratische Basis zu erkennen. Gerade die Verwicklung der AfD in die Geschehnisse des 18.11.2020 und die nachfolgende halbherzige Entschuldigung finden wir als Grüne Hochschulgruppe inakzeptabel, absolut unangemessen und sehen darin eine Gefährdung für die Demokratie.

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